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Derzeit läuft noch das Normenkontrollverfahren gegen diesen Bebauungsplan. Ein Bürger hat gegen die Gemeinde bzw. den Beschluss der Ratsmitglieder geklagt. 

RA26: Bestandschutz oder doch Abriss (Zurückbau genannt)?

Die Mehrheit der Ratsmitglieder hat beschlossen, dass für die Einhaltung der neuen Regeln Gebäudeteile oder Nebengebäude abgerissen und nicht neu errichtet werden dürfen.

Der Bebauunngsplan schützt die Grundeigentümer und den Bestand, so kommt oft ein Argument für den Bebauungsplan.

Diese Aussage ist Augenwischerei, so Clemens Wudel.

Richtig ist, wenn man eine altes Haus hat und das in seinen Abmessungen neu erstellen will, dann werden teilweise Nebengebäude, Garagen, Schuppen etc. abgerissen werden müssen.

Zusätzlich kann es dazu kommen, dass die Maße des bestehenden Gebäudes nicht wieder neu errichtet werden kann.
Das Haus könnte dreigeschossig sein, könnte der 0,2 GRZ nicht entsprechen oder einem anderen im B-Plan angegebenen Auflagen nicht entsprechen.

Vielleicht wollen Sie nicht das Haus erneuern, aber die Kinder oder neuer Eigentümer. Auf jeden Fall gehört ihr Haus zum bestehenden Karakter im Gebiet. Der Karakter sollte ja geschützt werden, so die Mehrheit der Ratsmitglieder.




Weiterer Texte folgen.

Siehe auch die Webseite der Bürgerinitiative Bill, die sich gegen den Bebauungsplan RA26 gegründet hat.
Die Kernforderungen sind von der alten Gemeindevertretung nicht berücksichtigt worden.

Sie sollten sich die Liste der Gemeindevertreter/rinnen ausdrucken,
damit Sie wissen, wer sich gegen die Kernforderungen entschieden hat

Die Forderungen bei einer neuen Aufstellung des B-Planes RA26 plus - RA27

- GRZ von mindestens 0,3
- 3 Geschossigkeit
- Anpassung der GFZ
- Flexible Baufluchten
- Kein Rückbau - Abriss von Nebenanlagen, wenn ein bestehendes Gebäude verändert wird.

Die Herleitung der bestehenden GRZ 0,2 im RA26 sind unter folgenden Voraussetzungen absichtlich so gerechnet worden.
Der Planer verteidigt seine Vorgehensweise.
Jedoch die Gemeindevertreter entscheiden.

Jedes Parzellenhaus mit 25 Qm Fläche, ist in dem Bebauungsgebiet als Maßstab einer Wohnbebauung mit herangezogen worden.

Die Berechnungen sind anhand von Luftbildaufnahmen erfolgt und nicht aktuellem Kartenmaterial erfolgt. In Luftbildaufnahmen können von oben besonders gut Bäume betrachtet werden, aber keine Gebäude.

Das hat die Planungsfirma so gerechnet.
Ziel war es aus meiner Sicht, die bestehende GRZ kleinzurechnen und so aussehen zu lassen, dass die neue GRZ von 0,2 im Bebauungsplan doch schon recht großzügig aussieht.

Wäre hier von einer aktuellen Bebauung ausgegangen worden, dann wären Werte von 0,35 erreicht worden.

Die Frage stellen sich Bürger.

Geschätzte 130.000 Euro hat der bestehende RA26 B-Plan gekostet.
Jetzt wird eine Klage gegen den Bebauungsplan vor dem Verwaltungsgericht, mit noch offenem Ergebnis, geführt.

Es gab kürzlich (Juni 2020) einen Antrag den bestehenden Bebauungsplan aufzuheben (130.000 Euro für die Tonne) und einen neuen Bebauungsplan RA27 zu entwickeln. Das ist erstmal von der Gemeindevertretung abgelehnt worden. Das Urteil soll abgewartet werden.

Die Kosten für einen neuen B-Plan RA27 schätze ich bei 100.000 Euro.

Eine Option bleibt. Es wird einfach der RA26 ausser Kraft gesetzt und kein neuer B-Plan aufgestellt. 100.000 Euro werden anders sinnvoll genutzt bzw. andere Projekte nicht gestrichen.


RA26:  Wie ist die bestehende GRZ ermittelt worden?

Luftbildaufnahmen, Flächenzeichnungen, Schätzungen.
So habe ich es verstanden.

Hier sind natürlich in den Berechnungsdurchschnitt auch jede kleinste Hütte einbezogen worden, damit
nicht zuviel GRZ herauskommt.
Ich kann nicht beurteilen, ob es hier gewisse "Vorgaben oder Anregungen" gegeben hat.
Aber wenn ich eine Planung in Auftrag gebe und ein bestimmtes Ergebniss sehen will,
dann muss der Planer das möglichst auch so hinbekommen und begründen.

Der Planer hätte auch eine 0,3 GRZ begründen können.
"Wir haben nur die zeitgemäße Bebauung" als Duchschnittsmaß genommen". So der Planer.


Planbeispiel Doppelhausbebauung
Planbeispiel Doppelhausbebauung bei 1200 Qm und mehr
Grundstück mit 964 Qm
Planbeispiel Einzelhausbebauung 964 Qm


Gerade in der Diskussion, was der Bebauungsplan für das RA26 kostet.
Die Summe von 250.000 Euro ist zu hoch geschätzt.

Die Dinge sind wie folgt: Auszug aus einem Antrag für folgende Gebiete im Jahre 2014:

-nördlich, östlich und westlich des Sachsenkorsos: Westgotenallee, Alemannenallee, Zülowpromenade,
Großmachnower Straße, Grenzweg, Langobardenstraße ca. 60 ha.

Danach liegt der Mindestsatz für einen B-Plan bei geringen Anforderungen  für 50 ha bei 76.000 €
und bei durchschnittlichen Anforderungen bei 144.000 €.

Bei 60ha liegt der Mindestsatz bei geringen Anforderungen bei 80.000 € und
bei durchschnittlichen Anforderungen bei 165.000 €.

Es soll beraten werden, ob Bebauungspläne zur Sicherung des Waldcharakters aufgestellt werden sollen
und wenn ja, für welche Bereiche. Gegebenenfalls ist auch eine zeitliche Staffelung der Pläne zu überlegen.

Aktuell 20.3.2018
Der Kosten für den RA26 Plan betragen bisher 160.266 Euro .
So die Information des Bürgermeisters Rocher.
 





Bitte prüfen Sie gründlich, welche Textbausteine bzw. Argumente für einen Widerspruch für Sie zutreffen bzw. von Ihnen im Widerspruch gewünscht sind. 

    1. Bitte helft den Nachbarn, die selbst keinen PC / Drucker haben / Hilfe brauchen (notfalls per Hand verfassen).
    2. Bitte nicht vergessen: der persönliche Widerspruch muss bis zum Mittwoch den 7. März bei der Gemeinde eingehen:
        • persönlich abgeben (sich den Eingang bestätigen lassen z.B. durch gestempelte / unterschriebene Kopie),
        • per Einschreiben oder
        • per Fax (dann aber noch parallel mit normaler Briefpost) an die Fax-Nr. (033708)-236-21.

 2. Darüber hinaus enthalten ist der Vordruck für die „Unterschriftensammlung zur Verlängerung der Ein- und Widerspruchsfrist gegen den B-Plan RA 26 bis zum 5.5.18“. 

  1. Zum Vorgehen: Bitte die Vorlage so oft wie benötigt ausdrucken!
  2. Darauf achten, dass niemand mehrfach unterschreibt;
  3. Wir bitten um Mitteilung, in welcher Straße Ihr/Du sammeln werdet, um Doppelarbeit zu vermeiden/auszuschließen.
  4. Wer nicht selbst druckt: Wir werden am Samstag, zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr noch Vordrucke zur Abholung bereitstellen.

à Abholung direkt vor dem Sachsenkorso 53 (siehe Bild). 

  1. Zur Abgabe der der möglichst vielen ausgefüllten Unterschriftenlisten:
    1. Bitte bis Montagabend, 20:00 Uhr,
    2. Direkt in den Briefkasten am Sachsenkorso 53 (siehe Bild) einwerfen!

Eilmeldung 21.2.2018

Es geht in die zweite Runde. Wer ein Grundstück im Gebiet RA26 hat, der darf sich auf erhebliche Einschränkungen und Veränderungen freuen.

Der Plan kommt ins Auszügen einer Enteignung gleich.
Lesen Sie hierzu den folgenden Bürgerbrief.

Wir wollen uns hier aktiv an die Ratmitglieder wenden, die diese Pläne unterstützen.

Es ging einmal um die Verhinderung der Waldumwandlung. Ein Bauherr konnte dann auf Antrag alle Bäume auf einem Grundstück fällen.

Hier die Straßennamen für den RA26:

Wikingerallee
Alemannenallee
Ostgotenallee
Frankenallee
Grenzweg
Langobardenstraße
Normannenallee
Cimbernring
Normannenallee
Teutonenring
Am Panorama
Zülowpromenade
Teile der Kienitzer Straße





Situation Alemannenallee Ecke Ostgotenallee


Die Baulinien im Detail Teil 1

Die Baulinien im Detail Teil 2


Die Baulinien im Detail Teil 3

Die Baulinien im Detail Teil 4

Januar 2016: Ich habe als betroffener Anwohner Einspruch eingelegt.

Dezember 2015: Grundeigentümer und Käufer haben nun ein Problem.
Für jedes Grundstück hat der Planer sich was besonders hintertückisches einfallen lassen. Wenn Sie denken, dass Sie auf dem Grundstück mit einem Grenzabstand von 3 Metern bauen oder das bestehende Haus erweitern können, dann vergessen Sie das sofort.

Die Planer haben Baulinien eingezeichnet. Diese Baulinien sind teilweise direkt an bestehenden Gebäude gezogen worden.
Wenn Sie an der Seite ein Zimmer anbauen wollen, dann ist das verboten.

Die Baulinien sind vielen Ratsmitgliedern und sachkundigen Einwohnern vor der Abstimmung nicht bekannt gewesen. Oder wenn, dann war es denen in den einzelnen Auswirkung auf die Betroffenen unbekannt oder schlicht egal.

So läuft das hier bei uns in Rangsdorf. Grundeigentümer haben hier ganz schlechte Karten.


November 2015: Die Pläne liegen in der Gemeinde (Rathaus) aus und die Beteiligung der Bürger ist gewünscht. Einfach ins Rathaus gehen und beim Bauamt vorbeisehen. Die erklären dann, was auf Sie als Eigentümer zukommt.

Fazit: Die Waldumwandlung hat ein Ende. Bei Neubauvorhaben ist oft das gesamte Grundstück gerodet worden. Und dann sind sehr große Gebäude errichtet worden. Oft sind das Kapitalanlegen gewesen.
Das wird sicher ein Ende haben und wieder Eigentümer in Ihre Gebäude einziehen. Es gibt nun ein Baufenster und eine Begrenzung der bebaubaren Flächen und Höhen.

August 2015: Ein Planungsbüro hat den ersten Entwurf des Bebauungsplanes Alemannenallee bis Sachsenkorso Gebiet im Bauausschuss präsentiert.
Dieser wird dann in kurzer Zeit für den Bürger ausliegen. Hier können Einsprüche geltend macht werden.

Mein Eindruck: 100.000 Euro Kosten für den B-Plan und nur wenig Schutz für den Waldkarater. --> siehe Entscheidung 350 Bäume zu fällen, wenn die Pachtgrundstücke umgewandelt sind.

Juni 2015: Der Plan durch die Veränderungssperre die Waldumwandlung in Rangsdorf zu verhindern, ist fehlgeschlagen.

Man hat nicht damit gerechnet, dass es Landes- und Bundesrecht gibt und ein Gemeinderat keine Gesetze außer Kraft setzen kann.

März 2015: Der Bauausschuss beschließt (2 Enthaltungen der CDU), 100.000 Euro für einen ersten Bebauungsplan freizugeben.

Nicht, dass mir der Wald egal wäre. Aber mit 100.000 Euro könnte man auch viele viele neue Bäume in dem Gebiet pflanzen und so auch die Zukunft sichern. 

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Alt: Derzeit wird überlegt, ob durch Bebauungspläne in Rangsdorf der
Waldcharakter geschützt werden kann.

Ein Bebauungsplan kostet viel Geld und ob damit wirklich der Baumbestand geschützt werden kann,
halte ich für fraglich.

Die überalterten Kiefern werden durch einen Bebauungsplan nicht verjüngt. Vielleicht können bei Bauvorhaben
einige Bäume vor der Fällung bewahrt werden. Mehr kann nicht erreicht werden.

Auszug aus einem Antrag für folgende Gebiete:

-nördlich, östlich und westlich des Sachsenkorsos: Westgotenallee, Alemannenallee, Zülowpromenade,
Großmachnower Straße, Grenzweg, Langobardenstraße ca. 60 ha.

Danach liegt der Mindestsatz für einen B-Plan bei geringen Anforderungen  für 50 ha bei 76.000 €
und bei durchschnittlichen Anforderungen bei 144.000 €.

Bei 60ha liegt der Mindestsatz bei geringen Anforderungen bei 80.000 € und
bei durchschnittlichen Anforderungen bei 165.000 €.

Es soll beraten werden, ob Bebauungspläne zur Sicherung des Waldcharakters aufgestellt werden sollen
und wenn ja, für welche Bereiche. Gegebenenfalls ist auch eine zeitliche Staffelung der Pläne zu überlegen.